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Autor: Bernhard Eder, OCC


Allgefahrendeckung – warum umfassender Schutz nicht bedeutet, dass alles versichert ist

Wer einen Oldtimer besitzt, denkt bei einer Kaskoversicherung meist an bekannte Schadenereignisse: Unfall, Diebstahl, Feuer, Sturm oder Hagel. Für viele Fahrzeuge bietet eine klassische Kaskoversicherung damit einen umfangreichen Schutz. Bei Liebhaberfahrzeugen können jedoch auch Schäden entstehen, die sich nicht immer eindeutig einem der klassischen Kaskoereignisse zuordnen lassen.

Genau hier setzt die sogenannte Allgefahrendeckung an.

Der wesentliche Unterschied liegt in der Systematik. Eine herkömmliche Kaskoversicherung beschreibt grundsätzlich jene Gefahren und Schadenereignisse, die versichert sind. Eine Allgefahrendeckung folgt vereinfacht gesagt dem umgekehrten Prinzip: Sie bietet grundsätzlich Schutz gegen jegliche Schadenursachen, sofern diese im jeweiligen Bedingungswerk nicht ausgeschlossen sind.

Dieser Unterschied klingt zunächst theoretisch, kann in der Praxis aber entscheidend sein.

Ein Beispiel:

Nach einer Oldtimer-Veranstaltung werden Startnummern oder Aufkleber vom Fahrzeug entfernt. Dabei löst sich der Lack und es entsteht ein erheblicher Schaden an der Karosserie. Ein klassischer Unfall liegt nicht vor, ebenso wenig ein typisches Ereignis wie Hagel, Sturm oder Diebstahl.

Ein solcher Schaden ist über eine herkömmliche Vollkaskoversicherung in der Regel nicht gedeckt, sofern kein entsprechender Einschluss vereinbart wurde. Eine Allgefahrendeckung kann gerade bei solchen ungewöhnlichen und unvorhergesehenen Schadenereignissen einen weitergehenden Schutz bieten.

Ein zweites Beispiel zeigt die Besonderheit noch deutlicher:

Während einer Ausfahrt bricht ohne unmittelbare äußere Einwirkung ein Bauteil am Fahrwerk. In einer klassischen Vollkaskoversicherung fallen sogenannte reine Bruch- oder Betriebsschäden oftmals nicht unter die versicherten Ereignisse. Bei einer Allgefahrendeckung können solche Schäden – abhängig vom jeweiligen Bedingungswerk und der konkreten Schadenursache – mitversichert sein.

Gerade bei älteren Fahrzeugen ist diese Abgrenzung wichtig. Denn nicht jeder technische Defekt ist automatisch ein versicherter Schaden.

Allgefahr bedeutet deshalb keinesfalls: Alles ist versichert.

Auch umfassende Deckungskonzepte kennen Ausschlüsse. Typische Beispiele sind Schäden durch normalen Verschleiß, Alterung, Korrosion oder Rost. Welche weiteren Ausschlüsse gelten, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Entscheidend sind daher immer die konkrete Schadenursache und das jeweilige Bedingungswerk.

Vereinfacht lässt sich die Abgrenzung häufig so verstehen: Im Mittelpunkt stehen plötzlich und unvorhergesehen eintretende Schadenereignisse – nicht Schäden, die sich über längere Zeit durch Alterung oder gewöhnliche Abnutzung entwickeln.

Ein anschauliches Beispiel ist Rost: Entsteht über Jahre hinweg Korrosion an der Karosserie, handelt es sich um einen allmählichen Prozess und damit regelmäßig nicht um einen versicherten Allgefahrenschaden. Eine plötzlich eintretende Beschädigung kann dagegen – abhängig vom jeweiligen Bedingungswerk – anders zu beurteilen sein.

Gerade bei Liebhaberfahrzeugen lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die Bedingungen. Oldtimer werden nicht nur gefahren. Sie werden gewartet, transportiert, ausgestellt, auf Veranstaltungen bewegt oder über längere Zeit eingelagert. Dadurch entstehen ganz unterschiedliche Risikosituationen, die über einen klassischen Verkehrsunfall hinausgehen.

Eine Allgefahrendeckung kann diese Bandbreite umfassender berücksichtigen. Sie ersetzt aber nicht die Beschäftigung mit dem konkreten Vertrag. Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung „Allgefahr“, sondern welche Risiken tatsächlich eingeschlossen und welche ausdrücklich ausgeschlossen sind.

So bleibt auch bei einem besonderen Klassiker das Wichtigste im Mittelpunkt: die Freude am Fahrzeug – und die Gewissheit, auch auf ungewöhnliche Situationen vorbereitet zu sein.
 

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